Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.
Ja, meine Damen und Herren, dann können wir starten. Ich begrüße ganz herzlich zur Vorlesung Strafprozessrecht.
Vorab zwei, drei kleine organisatorische Dinge. Zum einen, ich habe hier ein paar Sachverhaltsangaben durchlaufen lassen.
Wenn Sie jetzt erst in den letzten ein oder zwei Minuten gekommen sind, dann am besten geben Sie die Sachverhalte, wenn Sie oben fertig sind.
Ein Stapel übrig ist dann wieder nach vorne. Dann können diejenigen, die jetzt etwas später gekommen sind, sich auch noch ein Blatt nehmen.
Da sind so ein paar kleine Beispielsfälle zur Illustration drauf. Ich werde also im Lauf des Semesters parallel in der Vorlesung auch immer so kurze Fällchen ein bisschen besprechen.
Zum einen, um den Stoff zu veranschaulichen. Zum anderen auch, weil ich Ihnen ja gesagt habe, diese strafprozessualen Zusatzfragen im Examen,
die folgen jetzt nicht zu diesem ganz klaren Schema, wie Sie es etwas im Verwaltungsrecht von der Anfechtungsklage kennen,
wo man immer sagt, ich habe das gleiche Schema für die Zulässigkeit und die gleichen Oberpunkte für die Begründetheit,
sondern das sind oft so prozessuale Situationen, die geschildert werden und von denen dann gefragt wird, wie geht es jetzt weiter, was können die Leute tun usw.
Und um einfach dieses, erstmal die Situation einordnen und sich dann überlegen, welche Optionen stellen sich, um das ein bisschen mit Ihnen zu üben,
eben auch zugleich dann diese Beispielsfälle. Es wird dann immer zu diesen Beispielsfällen, die wir in der Vorlesung besprechen,
soweit wir kommen, auch einige kurze Lösungshinweise in Stutton geben, sodass Sie also da jetzt auch nicht alles mitschreiben müssen,
sondern die wichtigsten Dinge dann dort sicher herunterladen können. Stichwort Stutton, Sie sollten sich also hier für die Gruppe zum Strafprozessrecht vielleicht anmelden.
Ich werde Ihnen dann auch mitteilen per E-Mail an die Teilnehmer, wann Sie das Skript, das ich jetzt leider heute noch nicht dabei habe,
weil zum Semesterbeginn das bei dem Copyshop immer ein gewisser Andrang ist, wann Sie das Skript abholen können.
Also nächste Woche wird das dann wahrscheinlich bei mir am Lehrstuhl auslegen. Ich schreibe aber dann in die Stutton-Gruppe eine E-Mail,
sodass Sie also dann die Ersten sind, die das wissen und sich auch als Erste die Skripte holen können, bevor irgendwie so die übrigen Heuschrecken,
die immer so durchs Juridikum laufen und sich Konzeptpapier irgendwo holen wollen, kommen und dann irgendwie ein Stapel Skripte mitnehmen.
Zuletzt organisatorisch die Überschneidung, Teilüberschneidung mit der Vorlesung Medizinstrafrecht von Herrn Jäger.
Danke schön, das ist ganz lieb. Danke schön. Die Teilüberschneidung mit der Vorlesung Medizinstrafrecht hat sich auch erledigt.
Herr Jäger hat den Beginn seiner Vorlesung auf 17 Uhr verschoben. Sie sehen, der Respekt ist da.
Und sodass Sie also hier auch in die STPO-Vorlesung gehen können bis zum Schluss und dann anschließend mit einer kurzen Verschnaufspause sich dem Medizinstrafrecht widmen können.
Haben Sie noch organisatorische Dinge, die wir klären müssten?
Das ist nicht der Fall. Dann möchte ich mit Ihnen vielleicht ganz kurz die wichtigsten Dinge, die wir in der vergangenen Woche gemacht haben,
nochmal wiederholen, auch für diejenigen, die vielleicht erst hier in dieser Woche in die Vorlesung eingestiegen sind.
Das Erste, was ich kurz mit Ihnen wiederholen möchte, ist, wo finden wir überhaupt etwas zum Strafprozessrecht?
Sprich, was sind die wichtigsten Rechtsquellen, wenn wir straferfahrensrechtliche Fragen, straferfahrensrechtliche Probleme zu lösen haben?
In welche Gesetze müssen wir da reinschauen? Sie gucken wissend?
In die Strafprozessordnung.
Das ist die richtigste, aber natürlich auch die einfachste Antwort in die Strafprozessordnung.
Klar, da ist das meiste geregelt. Was brauchen wir außer Strafprozessordnung unter Umständen noch?
Also das Jugendstrafrecht?
Im Jugendstrafrecht brauchen wir das JGG, weil da auch sehr viel Verfahrensrecht drin steht. Das ist aber natürlich außerhalb des Pflichtstoffes dann sozusagen.
Also nicht in einer Pflichtstoffklausur. Wollen Sie noch was sagen?
Im StGB gibt es so einige Regelungen, die so an der Schnittstelle zwischen materiellen und prozessualem Recht sind,
etwa Verjährung, Strafantrag, Grundgesetz, sagt die Kollegin noch ganz wichtig.
Ich habe Ihnen diese Metapher vom Strafverfahrensrecht als geronnenes Verfassungsrecht und vom Strafverfahrensrecht als Seismograf der Staatsverfassung gesagt.
Das betrifft zum einen die Verfahrensgrundrechte, das betrifft aber auch die in Anführungszeichen ganz normalen Grundrechte, die vorne im Grundgesetz stehen,
nämlich immer da, wenn es um vor allem Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen geht, die eben in so Sachen wie Unverletzlichkeit der Wohnung,
Kommunikationsfreiheit und so weiter Briefgeheimnis unter Umständen eingreifen können.
Und eine Materie eingesetzt bräuchten wir vielleicht noch.
Das GVG, das Gerichtsverfassungsgesetz, was steht da unter anderem drin?
Genau, da ist was über die Zuständigkeiten.
Wenn Sie mir jetzt noch sagen, welche Zuständigkeit, dann machen Sie mich ganz glücklich.
Dann muss ich mich enttäuschen.
Ich frage es nicht, wer will mich stattdessen glücklich machen, aber er meldet sich.
Die sachliche Zuständigkeit.
Genau, die sachliche Zuständigkeit im Unterschied zu örtlichen Zuständigkeiten, die in der STPO geregelt ist,
ist der gleiche Mechanismus, wie Sie es auch aus dem Zivilverfahrensrecht her kennen, schrägstrich theoretisch kennen sollten.
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
02:16:29 Min
Aufnahmedatum
2017-10-26
Hochgeladen am
2017-10-30 08:39:37
Sprache
de-DE